Ein komisches sehr kleines deutsches Unternehmen was komische Produkte für komische Kunden in Kleinserie herstellt, möchte auch gerne innerhalb der EU verkaufen.
Eigentlich wird das von der Politik ja ausdrücklich gewünscht. Aber zack, da kommt die Verpackungslizenzierung bzw. das Bürokratie-Monster. Für jedes Land eigene Gesetzte mit anderen Dualen Systemen für die das komische Unternehmen dann jährlich separat Verpackungen bei verschiedenen Anbietern lizenzieren muss. Und das bei ganz grob zwei Aufträgen jährlich pro Land - unglaublich. Es ist für uns viel einfacher in die Schweiz zu verkaufen als rechtlich sicher innerhalb der EU - da läuft doch etwas grundsätzlich falsch.
Für die Umwelt wird durch die Lizenzierung leider kaum etwas gewonnen. Ja zugegeben, Einwegverpackungen sind nicht toll. Wenn ich mich ins Auto setzte und die Produkte selber ohne Verpackung ausliefere, wäre das allerdings auch kein Fortschritt. Da gestalte ich lieber den Garten halbwegs naturnah, verzichte auf den Wochenendausflug nach London und installiere ein paar Solarmodule.
Thema Datenschutz bzw. Verbraucherschutz: Die tolle Cookie-Einverständnisabfrage auf jeder Webseite ist dabei nur der für jeden offensichtliche Höhepunkt. Wie groß das Verhältnis der Leserschaft von AGBs zwischen den eigentlich adressierten Kunden und Juristen ist, würde mich zudem auch mal interessieren. Ich habe das Gefühl der Verbraucherschutz denkt er müsse grundsätzlich dumme, unmündige Kunden vor grundsätzlich in böswilliger Absicht agierenden Onlinehändlern mit allen Kräften schützen.
Nein - ich bin nicht böse (genauso wie 98 % der anderen Onlinehändler), ich verkaufe keine Daten, betrüge nicht, liefere nahezu immer pünktlich funktionierende Produkte etc.
Die restlichen 2 % ohne jeglichen Anstand findet man übrigendes genauso unter den "schutzbedürftigen privaten" Verkäufern.
Beispielsweise einer meiner E-Bay Errungenschaften der letzten Zeit. Originalzitat der Antwort E-Mail auf meine freundliche Anfrage an den Verkäufer ob er die Röhren zurücknimmt (bereits über 100 Röhrenverkäufe - also kein totaler Laie):
"WIE BITTE?
ICH HABE AN DEN RÖHREN KEINE AUFFÄLLIGKIETEN FESTGESTELLT, NICHTS VERÄNDERT UND HATTE DAHER KEINE GRUND AUF IRGEND ETWAS HINZUWEISEN!! lesen die auktion! KEINE RÜCKNAHME!"
Hier ein Foto der ganz echten Siemens E188CC. Funktionieren tun sie einwandfrei weshalb ich sie nicht zerstöre.
Aber die Aufkleber müssen (wieder) ab. Leider auch klanglich nicht so ganz Siemens.
Ich plädiere daher für folgende, in der ganzen EU einheitlich geltende Regelung - egal ob gewerblicher oder privater Verkäufer:
"Wer Röhren nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft"